Allgemeine Informationen zum Schulbeginn

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

ich hoffe, es geht Ihnen und Ihren Familien gut und Sie konnten sich während der Sommerferien erholen.

Angesichts des deutlich verkleinerten Schulhofes werden die Pausen ab 30.08. um jeweils zehn Minuten verlängert. In den Pausen verbringt dann eine Hälfte der Schüler die ersten 15 Minuten auf dem Hof während die andere Hälfte im Klassensaal frühstückt oder Klassengeschäfte erledigt. Anschließend wird getauscht. Dadurch ändern sich die Unterrichtszeiten wie folgt:

  7:50 –   8:35 1. Stunde

  8:35 –   9:20 2. Stunde

  9:20 –   9:50 Pause

  9:50 – 10:35 3. Stunde

10:35 – 11:20 4. Stunde

11:20 – 11:50 Pause

11:50 – 12.35 5. Stunde

12:35 – 13:20 6. Stunde

Die Abfahrtszeiten der Busse wurden angepasst. Die Fahrpläne finden Sie hier und hier.

Mit dem neuen Schuljahr begrüßen wir mit Frau Seybold eine neue Lehrkraft und mit Frau Schopen eine neue FSJ. Frau Wollbrecht wurde verbeamtet und ist damit ab sofort unbefristet an der Schillerschule tätig. Frau Patzschke und Frau Herrmann kommen aus dem Erziehungsurlaub zurück.

Frau Uhlenküken wurde mit dem Amt einer 2. Konrektorin beauftragt.

Damit besteht die Schulleitung ab sofort aus vier Personen, Frau Uhlenküken, Frau Schwarz, Herrn Winkler und mir.

Um das Infektionsrisiko an den Schulen möglichst gering zu halten, werden direkt nach den Sommerferien für den Zeitraum vom 30. August bis zum 10. September zwei Präventionswochen eingeführt, in denen folgende Besonderheiten gelten:

· Erhöhung der Testfrequenz von derzeit zwei Tests je Woche auf drei Tests je Woche. Dementsprechend sind drei Ergebnisse von Bürgertests vorzulegen, falls nicht vom Testangebot in der Schule Gebrauch gemacht werden sollte.

· Maskenpflicht (medizinische Masken, s.u.) auch am Platz während des Unterrichts

· Empfehlung zum Tragen von Masken im Freien bei Einschulungsfeiern und vergleichbaren Schulveranstaltungen

Den Schülerinnen und Schülern wird mit Beginn des neuen Schuljahres ein Testheft zur Verfügung gestellt, mit dem sie sich die Durchführung eines Antigen-Selbsttests in der Schule und damit die regelmäßige Teilnahme an einem verbindlichen Schutzkonzept der Schule von ihrer Lehrkraft bestätigen lassen können. Die Vorlage dieses Testhefts in Kombination mit einem Schülerausweis, Kinderreisepass oder Personalausweis ersetzt für Ungeimpfte und Nicht-Genesene den negativen Testnachweis einer zertifizierten Teststelle und kann im gesamten Land Hessen, z. B. beim Besuch eines Kinos oder eines Restaurants, als negativer Testnachweis genutzt werden. Wer das Heft regelmäßig und aktuell führt, gilt als negativ getestet. Welche Regelungen in anderen Bundesländern gelten, muss im Einzelfall von den Schülerinnen und Schülern bzw. deren Eltern geprüft werden. Hier finden Sie ein Informationsschreiben des Kultusministeriums dazu.

Mit freundlichen Grüßen

Torsten Wiechmann

Schulleiter