Elterninformation zum Beginn des Schuljahres
Liebe Eltern,
ich hoffe, Sie und Ihre Familien konnten sich trotz widriger Umstände erholen und Sie sind alle wohlauf.
Vor uns liegt ein Schuljahr, das uns – so wie das vergangene – vor viele neue Herausforderungen stellen wird. Mein Ziel ist es, bei einem Höchstmaß an Sicherheitsvorkehrungen einen verlässlichen Unterricht für Ihre Kinder zu ermöglichen. Das wird zu Einschränkungen führen, um die ich Sie schon jetzt um Nachsicht und Verständnis bitte.
Mit Beginn des Schuljahres werden wir zu einem regulären Schulbetrieb mit folgenden Regeln zurückkehren.
· Es gilt absolute Maskenpflicht in den Bussen und auf dem Schulgelände außerhalb der Klassensäle.
· Eltern ist das Betreten des Schulgeländes nur dann und mit Maske gestattet, wenn sie ein Anliegen im Sekretariat haben oder einen Termin mit einer Lehrkraft vereinbart haben.
· Es gilt – wo möglich – ein Abstandsgebot von 1,50 m bei Vermeidung von Körperkontakt.
· Es gilt ein Einhalten der Husten- und Niesetikette.
· Die Klassensäle werden spätestens nach 45 Minuten gelüftet.
· Die Hände sind regelmäßig zu waschen.
· Personen mit einer Symptomatik, die auf eine COVID-19-Erkrankung hindeutet, dürfen die Schule nicht betreten.
· Bei Auftreten solcher Symptome während der Unterrichtszeit werden die betreffenden Schülerinnen und Schüler isoliert und müssen unverzüglich abgeholt werden.
· Elternabende werden unter Einhaltung der Mindestabstände in der Mensa, in der Aula oder online durchgeführt.
· Am ersten und zweiten Schultag kommen und gehen die 2. bis 4. Klassen gestaffelt wie folgt:
abc – Klassen der Grundschule: 8:35 Uhr / 12:15 Uhr
def – Klassen der Grundschule: 7:50 Uhr / 11:15 Uhr
Klassen der Abteilung: 8:35 Uhr / 13:00 Uhr
Intensivklasse: 7:50 Uhr / 13:00 Uhr
Auch Schülerinnen und Schüler, die bei einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt sind, unterliegen der Schulpflicht. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit einer Befreiung dieser Schülerinnen und Schüler von der Unterrichtsteilnahmepflicht in Präsenzform. Ein ärztliches Attest ist vorzulegen. Gleiches gilt, wenn Ihr Kind mit einer Person zusammenlebt, die ebenfalls einer solchen Gefährdung unterliegt.
Die betroffenen Schülerinnen und Schüler erhalten alternativ ein Angebot im Distanzunterricht, das dem Präsenzunterricht möglichst gleichgestellt ist; ein Anspruch auf bestimmte Formen des Unterrichts besteht nicht.
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Wir nehmen am 18.08. insgesamt 168 neue Schülerinnen und Schüler in sechs ersten Klassen der Grundschule, einer ersten Klasse der Abteilung Sprachheilförderung und jeweils einer Vorklasse der Grundschule und einer Vorklasse der Abteilung Sprachheilförderung auf. Außerdem freuen wir uns auf mehr als 30 Kinder in unseren Vorlaufkursen.
Außerdem begrüße ich an unserer Schule folgende sieben neue Lehrkräfte und freue mich auf die Zusammenarbeit mit ihnen:
· Frau Held und Frau Molz, die weitestgehend in der Abteilung Sprachheilförderung unterrichten werden.
· Frau Reuter, die ihren Vorbereitungsdienst bei uns abgeschlossen hat und nun als Lehrerin in einer ersten Klasse unterrichten wird.
· Herr Martucci, der in der Grundschule und in der Abteilung Sprachheilförderung Musik unterrichten wird.
· Frau Wollbrecht, die in einer vierten Klasse unterrichten wird.
· Frau Wu-Schmid, die in einer ersten Klasse unterrichten wird.
· Frau Gutschalk, die als Fachlehrerin unterrichten wird.
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Unser Ziel ist es, Lehrkräfte und Kinder sehr schnell zu Beginn des Schuljahres fit für die Nutzung von Microsoft Teams zu machen. Dazu findet am Montag, 24.08.2020 ein bereits seit langem angekündigter Pädagogischer Tag statt. An diesem Tag findet kein Unterricht statt. Die Bärenhöhle bietet eine Betreuung für angemeldete Kinder an.
Wenn Ihr Kind nicht in der Bärenhöhle angemeldet ist und Sie für den Tag eine Betreuung während der Unterrichtszeiten benötigen, so teilen Sie mir dies bitte umgehend unter Torsten.Wiechmann@kreis-bergstrasse.de mit.
Die beiden Kirchen haben für die Kinder der Abteilung Sprachheilförderung einen gemeinsamen Religionsunterricht genehmigt.
Die Kinder der Grundschule werden entsprechend ihrer Konfession oder in Ethik unterrichtet. In den ersten beiden Schulwochen werden wir den Religionsunterricht allerdings im Klassenverband unterrichten.
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Die Schillerschule ist bald nur noch unter der neuen Telefonnummer
06206 909070 erreichbar.
Hier finden Sie den Elternbrief des Kultusministers zum Schuljahr 2020/21.
Hier finden Sie eine Handreichung zum Umgang mit Krankheitssymptomen bei Kindern.